Custom Beat
Starter
Richtpreis129 €
Ein individueller Einstieg für deine nächste Songidee.
- Instrumental bis ca. 2:30
- WAV- und MP3-Datei
- 2 Überarbeitungsrunden
- Nicht-exklusive Nutzung für einen Song-Release
Jas D. / J D Lounge Custom beats
Maßgeschneiderte Beats und Instrumentals zwischen Piano, Nu Jazz, Soul und Boom Bap — abgestimmt auf Stimmung, Tempo und Einsatz deines Projekts.
Du bringst die Idee. Wir klären Sound, Umfang und Nutzungsrechte vor dem Auftrag.
CUSTOMEin eigener Klangraum
Ob eine intime Piano-Farbe, entspannte Soul-Textur oder ein geradliniger Boom-Bap-Puls: Der Beat wird an dein Briefing angepasst. Schick Referenzen und erzähl kurz, wofür du das Instrumental brauchst.
01 / Das Angebot
Wähle den Umfang, der zu deinem nächsten Release passt. Alle Beträge sind unverbindliche Richtpreise; ein verbindliches Angebot folgt nach dem Briefing.
Richtpreis129 €
Ein individueller Einstieg für deine nächste Songidee.
Richtpreis279 €
Mehr Arrangement-Spielraum und Einzelspuren für deinen Mix.
Richtpreis599 €
Ein Beat, der nach dem Auftrag nicht neu an andere Kunden lizenziert wird.
Richtpreise dienen der Orientierung und sind noch kein verbindliches Angebot. Finaler Preis, Lieferumfang und Lizenz werden vor Produktionsstart schriftlich bestätigt. Bereits erteilte Lizenzen werden bei einer Exklusivanfrage offengelegt.
02 / Klar geregelt
Der Kauf der Audiodatei überträgt nicht automatisch das Urheberrecht. Du erhältst die im jeweiligen Lizenzblatt ausdrücklich beschriebenen Nutzungsrechte.
Vor Auftrag legen wir fest, ob die Lizenz einfach oder ausschließlich ist, welche Nutzungen erlaubt sind und ob sie räumlich oder zeitlich begrenzt ist. Credits und Weitergabe an Distributor oder Mixing Engineer werden ebenfalls konkretisiert.
Weiterverkauf des unveränderten Beats, der Stems oder Projektdateien als eigenes Produkt ist nicht Teil der Pakete. Zusätzliche Songs, Kampagnen oder andere Nutzungsarten brauchen eine gesonderte Vereinbarung.
Fremde Samples, Loops und Beiträge weiterer Musiker werden vorab geklärt. Es wird nur der Rechteumfang versprochen, über den für den jeweiligen Beat tatsächlich verfügt werden kann.
Diese Angebotsseite ist kein Lizenzvertrag und keine anwaltlich geprüfte AGB. Die verbindlichen Bedingungen werden individuell schriftlich bestätigt; Verbraucherinformationen gelten gesondert, wenn du als Privatkunde beauftragst.
03 / Vertrags- & Lizenzwissen
Die ausführliche Checkliste bündelt die zuvor erarbeiteten Punkte für den Beat-Verkauf. Sie ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung und kein fertig geprüfter Lizenzvertrag.
Ein Hauptvertrag mit einem individuellen Lizenzblatt pro Beat ist meist übersichtlicher als eine pauschale Klausel für alle Verkäufe. Auf dem Lizenzblatt sollten Beat-ID, Lizenztyp, Preis und die konkret vereinbarten Nutzungsarten stehen. Vor dem tatsächlichen Verkauf sind die Texte anwaltlich zu prüfen.
Notiere Titel oder Beat-ID, Version, Länge, BPM und Tonart sowie die tatsächlich vereinbarten Dateien: etwa MP3, WAV, Stems oder Projektdateien. Trenne die Komposition vom konkreten Master bzw. der Tonaufnahme. Ein Download allein überträgt nicht automatisch das Urheberrecht.
Schreibe aus, ob das Recht einfach/nicht-exklusiv oder ausschließlich/exklusiv ist. Bestimme die erlaubten Nutzungsarten, zum Beispiel Aufnahme eines Songs, Veröffentlichung, Streaming, Social Media, Live-Auftritte oder audiovisuelle Nutzung. Lege außerdem Gebiet, Dauer und mögliche Grenzen fest.
Regle, ob und wie der Beat bearbeitet werden darf. Untersage den Weiterverkauf oder die Weitergabe der unveränderten Audiodatei, Stems oder Projektdateien als eigenständiges Produkt, soweit dies dem vereinbarten Lizenzmodell entspricht. Zusätzliche Projekte oder Werbenutzungen werden separat vereinbart.
Lege fest, ob du den Beat nach einem Exklusivverkauf aus dem Angebot nimmst, ob du ihn im eigenen Portfolio zeigen darfst und was mit früher erteilten nicht-exklusiven Lizenzen geschieht. Bestehende Lizenzen müssen offengelegt werden. „Exklusiv“ sollte nicht ohne präzise Beschreibung der Rechte verwendet werden.
Vereinbare eine Credit-Zeile, etwa „Produced by Jas D.“, und die Platzierung in Metadaten oder Begleitmaterial. Halte Miturheber, Mitproduzenten, Verlagsanteile und etwaige Einnahmenbeteiligungen schriftlich fest; ein Credit ersetzt keine Rechtevereinbarung.
Dokumentiere, ob Fremdsamples, Loops, Drittanbieter-Sounds oder Beiträge weiterer Musiker enthalten sind und welche Freigaben vorliegen. Versprich nur Rechte, über die du tatsächlich verfügen darfst. Komposition und konkrete Tonaufnahme können unterschiedliche Rechte betreffen.
Nenne Preis, mögliche Umsatzsteuer, Zahlungszeitpunkt, Zusatzkosten und den Zeitpunkt, ab dem die Lizenz gilt. Regle, was bei Nichtzahlung, Storno oder Rückerstattung passiert. Gesetzliche Verbraucherrechte lassen sich nicht pauschal abbedingen.
Bei maßgeschneiderten Beats gehören Briefing, Liefertermin, Zahl der Korrekturrunden, Dateiformate und Preis für zusätzliche Änderungen ins Angebot. Beschreibe, wann eine Überarbeitung noch im Paket enthalten ist und wann ein neuer Auftrag beginnt.
Vor dem Verkauf prüfen, ob du selbst oder Mitwirkende Verwertungsrechte an eine Verwertungsgesellschaft übertragen oder zur Verwaltung eingeräumt haben. Dem Kunden nur den Rechteumfang versprechen, über den du tatsächlich verfügen kannst. GEMA erläutert, dass Urheber Verwertungsrechte ihrer Werke übertragen und Nutzungen lizenziert.
Beim Online-Verkauf digitaler Musikdateien kann ein Widerrufsrecht gelten. Für ein vorzeitiges Erlöschen bei kostenpflichtigen digitalen Inhalten verlangt das BGB unter anderem den Beginn der Vertragserfüllung, die ausdrückliche Zustimmung des Verbrauchers, dessen Bestätigung über den Rechtsverlust sowie eine Vertragsbestätigung. Checkout, Widerrufsbelehrung und Bestätigungsmail sind vor dem Verkauf rechtlich zu prüfen. Diese Website nimmt keine Bestellungen oder Zahlungen entgegen.
Die Zitate stammen aus den verlinkten amtlichen Fassungen auf „Gesetze im Internet“. Es handelt sich um ausgewählte Absätze, nicht um den vollständigen Wortlaut der Gesetze; für den Gesamttext die amtliche Quelle öffnen.
Amtlichen § 29 UrhG lesen ↗(1) „Das Urheberrecht ist nicht übertragbar …“
(2) „Zulässig sind die Einräumung von Nutzungsrechten (§ 31) …“
Amtlichen § 31 UrhG lesen ↗(1) „Der Urheber kann einem anderen das Recht einräumen, das Werk auf einzelne oder alle Nutzungsarten zu nutzen (Nutzungsrecht). Das Nutzungsrecht kann als einfaches oder ausschließliches Recht sowie räumlich, zeitlich oder inhaltlich beschränkt eingeräumt werden.“
(2) „Das einfache Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk auf die erlaubte Art zu nutzen, ohne dass eine Nutzung durch andere ausgeschlossen ist.“
(3) „Das ausschließliche Nutzungsrecht berechtigt den Inhaber, das Werk unter Ausschluss aller anderen Personen auf die ihm erlaubte Art zu nutzen und Nutzungsrechte einzuräumen.“
Amtlichen § 23 UrhG lesen ↗(1) „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.“
Amtlichen § 85 UrhG lesen ↗(1) „Der Hersteller eines Tonträgers hat das ausschließliche Recht, den Tonträger zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen.“
Amtlichen § 356 BGB lesen ↗Bei einem entgeltlichen Vertrag über digitale Inhalte erlischt das Widerrufsrecht, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat, der Verbraucher dem Beginn vor Fristablauf ausdrücklich zugestimmt, seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat und der Unternehmer eine Vertragsbestätigung zur Verfügung gestellt hat.
Für Rechte an bei Vertragsschluss unbekannten Nutzungsarten gelten besondere Form- und Widerrufsregeln. Solche pauschalen Klauseln sollten nicht ohne individuelle Prüfung übernommen werden.
Amtlichen § 31a UrhG lesen ↗Die GEMA erläutert die Lizenzierung und Verwaltung von Verwertungsrechten.
GEMA: Musiknutzungen lizenzieren ↗Diese Hinweise ersetzen keine anwaltliche Beratung. Die gesetzlichen Regelungen und die tatsächliche Rechtekette müssen für jeden Beat, Vertragstyp und Vertriebsweg geprüft werden.
04 / Der erste Schritt
Ein paar konkrete Angaben reichen für den Start. Wir klären Verfügbarkeit, Liefertermin und Lizenzumfang, bevor ein Auftrag verbindlich wird.
Projekt oder Künstlername: [ … ]
Soundrichtung: [Piano / Nu Jazz / Soul / Boom Bap]
Stimmung & Referenztracks: [ … ]
Tempo oder Tonart, falls wichtig: [ … ]
Einsatz: [Song / Video / anderer Zweck]
Gewünschtes Paket & Termin: [ … ]
Erst hören, dann anfragen
Hör in den vorhandenen Katalog hinein. Für den Stil-Eindruck ergänzen die Bilder auf Pinterest den Sound.